Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern
Stand: 20. Juni 2026
TheLastFirst ist eine Dating-App für Erwachsene. Die Nutzung der App ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Schutz von Minderjährigen hat für TheLastFirst höchste Priorität. TheLastFirst duldet keine Inhalte, Verhaltensweisen oder Aktivitäten, die Kinder oder Jugendliche gefährden, ausnutzen, sexualisieren oder missbrauchen.
1. Verbot von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern
TheLastFirst verbietet ausdrücklich jede Form von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Dies umfasst insbesondere Child Sexual Abuse and Exploitation (CSAE) sowie Child Sexual Abuse Material (CSAM).
Verboten sind insbesondere:
- Inhalte, die sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen darstellen, fördern, verharmlosen oder ermöglichen,
- Darstellungen, Bilder, Texte, Nachrichten, Sprachnachrichten oder sonstige Inhalte mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern,
- das Anbahnen, Grooming oder Manipulieren von Minderjährigen zu sexuellen Zwecken,
- das Auffordern, Erpressen oder Drängen Minderjähriger zur Erstellung oder Weitergabe intimer Inhalte,
- Sextortion, Drohungen oder Erpressung mit echten oder angeblichen intimen Bildern,
- der Versuch, Minderjährige über TheLastFirst zu kontaktieren, zu täuschen, auszunutzen oder zu gefährden,
- das Teilen, Speichern, Verbreiten oder Anfordern von Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt oder damit in Verbindung steht.
Solche Inhalte und Verhaltensweisen sind auf TheLastFirst streng verboten und können zur sofortigen Sperrung oder Löschung eines Kontos führen.
2. Mindestalter und Schutz vor minderjährigen Nutzern
TheLastFirst richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Nutzer müssen bei der Registrierung bestätigen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Ergibt sich der Verdacht, dass ein Nutzer minderjährig ist oder falsche Angaben zum Alter gemacht hat, kann TheLastFirst das Konto prüfen, einschränken, sperren oder löschen.
Nutzer können Profile melden, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Person minderjährig ist oder sich unzulässig als erwachsene Person ausgibt.
3. Meldefunktionen in der App
TheLastFirst stellt in der App Melde- und Blockierfunktionen bereit. Nutzer können insbesondere melden:
- Profile,
- Nutzer aus einem Chat,
- einzelne Textnachrichten,
- einzelne Sprachnachrichten,
- verdächtiges, belästigendes, gefährliches oder rechtswidriges Verhalten,
- den Verdacht, dass ein Nutzer minderjährig ist,
- Inhalte oder Verhalten, die auf sexuelle Ausbeutung oder Gefährdung von Kindern hindeuten.
Zusätzlich können Nutzer andere Nutzer blockieren und Matches beenden.
4. Prüfung und Maßnahmen
Gemeldete Inhalte und Nutzerkonten werden geprüft. Die Prüfung kann insbesondere den gemeldeten Inhalt, den Kontext, frühere Meldungen, die Schwere des möglichen Verstoßes und mögliche Risiken für andere Nutzer berücksichtigen.
TheLastFirst kann insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
- Inhalte entfernen oder deren Sichtbarkeit einschränken,
- Nutzer verwarnen,
- Funktionen einschränken,
- Nutzerkonten vorübergehend sperren,
- Nutzerkonten dauerhaft sperren oder löschen,
- technische oder organisatorische Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung ergreifen.
Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung oder sexuellen Missbrauch von Kindern, kann TheLastFirst ohne vorherige Warnung handeln.
5. Umgang mit CSAM und CSAE
Wenn TheLastFirst Kenntnis von Inhalten erhält, die mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern in Verbindung stehen, ergreift TheLastFirst angemessene Maßnahmen im Einklang mit den veröffentlichten Regeln und den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Dazu können insbesondere die Entfernung von Inhalten, die Sicherung relevanter Informationen, die Sperrung oder Löschung beteiligter Konten sowie die Meldung an zuständige Behörden oder geeignete Meldestellen gehören, soweit dies gesetzlich erforderlich oder angemessen ist.
6. Zusammenarbeit mit Behörden und Einhaltung geltender Gesetze
TheLastFirst beachtet die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und kann bei bestätigten oder schwerwiegenden Verdachtsfällen mit zuständigen Behörden, Strafverfolgungsstellen oder anerkannten Meldestellen zusammenarbeiten.
7. Kontakt für Kinderschutz und Sicherheitsanfragen
Für Hinweise, Sicherheitsanfragen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit Kinderschutz, sexueller Ausbeutung von Kindern oder vergleichbaren Sicherheitsrisiken kann TheLastFirst unter folgender Adresse kontaktiert werden:
Bitte geben Sie bei einer Meldung möglichst genaue Informationen an, damit der Fall geprüft werden kann. Dazu können insbesondere der betroffene Account, der Inhalt, der Zeitpunkt, der Chat- oder Profilbezug und eine Beschreibung des Vorfalls gehören.
8. Verhältnis zu AGB und Datenschutz
Diese Sicherheitsstandards ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von TheLastFirst.