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Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern

Stand: 20. Juni 2026

TheLastFirst ist eine Dating-App für Erwachsene. Die Nutzung der App ist ausschließlich Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Der Schutz von Minderjährigen hat für TheLastFirst höchste Priorität. TheLastFirst duldet keine Inhalte, Verhaltensweisen oder Aktivitäten, die Kinder oder Jugendliche gefährden, ausnutzen, sexualisieren oder missbrauchen.

1. Verbot von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern

TheLastFirst verbietet ausdrücklich jede Form von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Dies umfasst insbesondere Child Sexual Abuse and Exploitation (CSAE) sowie Child Sexual Abuse Material (CSAM).

Verboten sind insbesondere:

Solche Inhalte und Verhaltensweisen sind auf TheLastFirst streng verboten und können zur sofortigen Sperrung oder Löschung eines Kontos führen.

2. Mindestalter und Schutz vor minderjährigen Nutzern

TheLastFirst richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Nutzer müssen bei der Registrierung bestätigen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind.

Ergibt sich der Verdacht, dass ein Nutzer minderjährig ist oder falsche Angaben zum Alter gemacht hat, kann TheLastFirst das Konto prüfen, einschränken, sperren oder löschen.

Nutzer können Profile melden, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Person minderjährig ist oder sich unzulässig als erwachsene Person ausgibt.

3. Meldefunktionen in der App

TheLastFirst stellt in der App Melde- und Blockierfunktionen bereit. Nutzer können insbesondere melden:

Zusätzlich können Nutzer andere Nutzer blockieren und Matches beenden.

4. Prüfung und Maßnahmen

Gemeldete Inhalte und Nutzerkonten werden geprüft. Die Prüfung kann insbesondere den gemeldeten Inhalt, den Kontext, frühere Meldungen, die Schwere des möglichen Verstoßes und mögliche Risiken für andere Nutzer berücksichtigen.

TheLastFirst kann insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Verdacht auf sexuelle Ausbeutung oder sexuellen Missbrauch von Kindern, kann TheLastFirst ohne vorherige Warnung handeln.

5. Umgang mit CSAM und CSAE

Wenn TheLastFirst Kenntnis von Inhalten erhält, die mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern in Verbindung stehen, ergreift TheLastFirst angemessene Maßnahmen im Einklang mit den veröffentlichten Regeln und den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Dazu können insbesondere die Entfernung von Inhalten, die Sicherung relevanter Informationen, die Sperrung oder Löschung beteiligter Konten sowie die Meldung an zuständige Behörden oder geeignete Meldestellen gehören, soweit dies gesetzlich erforderlich oder angemessen ist.

6. Zusammenarbeit mit Behörden und Einhaltung geltender Gesetze

TheLastFirst beachtet die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und kann bei bestätigten oder schwerwiegenden Verdachtsfällen mit zuständigen Behörden, Strafverfolgungsstellen oder anerkannten Meldestellen zusammenarbeiten.

7. Kontakt für Kinderschutz und Sicherheitsanfragen

Für Hinweise, Sicherheitsanfragen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit Kinderschutz, sexueller Ausbeutung von Kindern oder vergleichbaren Sicherheitsrisiken kann TheLastFirst unter folgender Adresse kontaktiert werden:

Bitte geben Sie bei einer Meldung möglichst genaue Informationen an, damit der Fall geprüft werden kann. Dazu können insbesondere der betroffene Account, der Inhalt, der Zeitpunkt, der Chat- oder Profilbezug und eine Beschreibung des Vorfalls gehören.

8. Verhältnis zu AGB und Datenschutz

Diese Sicherheitsstandards ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von TheLastFirst.